FAQ
An dieser Stelle beantworten wir häufige Fragen zum Besuch in unserer Praxis und zur Behandlung. Sie haben eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist? Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Corona Virus – Fragen und Antworten
Wir gehen in unserer Praxis seit Wochen verantwortungsvoll mit dem Thema Corona Virus um. Unser hygienischer Standard war bereits vor der Corona-Krise auf höchstem Niveau - Händedesinfektion, das Tragen von Untersuchungshandschuhen und Gesichtsmasken gehören seit jeher zum Standard in unserer Praxis.
Auf Händeschütteln werden wir vorerst verzichten! Wir haben für Sie zusätzliche Handdesinfektionsspender im Tresen- und Wartebereich aufgestellt. Türgriffe /-klinken werden regelmäßig desinfiziert.
Mit all diesen Maßnahmen erscheint der Besuch unserer Praxis unter Hygienegesichtspunkten deutlich unkritischer, als zum Beispiel ein Aufenthalt in öffentlichen Bereichen.
Haben sie konkrete Fragen bezüglich Ihrer Behandlung? Kein Problem - unsere Ärzte rufen Sie gerne zurück.
Was habe ich bei meinem ersten Besuch in die Praxis mitzubringen?
Bitte denken Sie an folgende Unterlagen:
- Aktuelle Röntgenbilder (möglichst nicht älter als ein halbes Jahr, können auch von der Zahnarztpraxis per E-Mail an uns gesendet werden). Wenn keine Röntgenbilder vorhanden sind, können diese auch bei uns angefertigt werden.
- Befunde
- Medikamentenpläne (auch Marcumar®-Ausweise und Allergiepässe mitbringen) falls vorhanden
- Krankenversichertenkarte / Befreiungsausweis für Zuzahlungen bzw. Personalausweis bei privatversicherten Patienten.
Darf ich während meines Eingriffes Musik hören?
Ja, ein MP3-Player oder ähnliches mit Kopfhörern darf gern mitgebracht werden.
Kann ich den geplanten Eingriff auch in Voll- oder Teilnarkose durchführen lassen?
Ja, wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist (als Kassenleistung, wenn das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, eine geistige oder körperliche Behinderung bzw. eine Unverträglichkeit, eine Allergie gegen das Lokalanästhetikum oder eine psychische Beeinträchtigung nachweislich vorliegen) oder als Wunschbehandlung (das heißt, die Narkose muss selbst bezahlt werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese nicht mehr).
Darf ich nach dem Eingriff ein Fahrzeug führen?
Wir raten davon ab und empfehlen, dass Sie sich von einer Begleitperson abholen lassen bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren.
Was habe ich nach dem Eingriff zu beachten?
Kühlen des Wundgebietes von außen, Einnahme von Schmerzmitteln und ggf. Antibiotika (nach ärztlicher Anweisung), ausreichende Mundhygiene, körperliche Anstrengung meiden (auch keine Sauna besuchen), Alkohol- und Nikotinkonsum vermeiden.
Was ist bei einem Notfall nach einem Eingriff zu tun?
Nach dem Eingriff erhalten Sie eine Notfalltelefonnummer, unter der Sie unsere Praxis außerhalb der Sprechstundenzeiten erreichen können.
Darüber hinaus können Sie sich an den Zentralen Notdienst für Nordrhein-Westfalen 01805-986700 (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk deutlich teurer) wenden oder sich in der Ambulanz des Marienkrankenhauses in Soest vorstellen.
Informationen über unsere Praxis / Unterlagen
Im Menüpunkt Downloads finden Sie, ausführliche Verhaltenstipps für chirurgische Eingriffe sowie Prospekte und Informationsmaterialien als PDF-Datei, zum Downloaden und/oder ausdrucken. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Aufnahmebogen vorab online auszufüllen und sofort abzuschicken.